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Fragen und Antworten

Wo kommen die Interessenten her?
Wir pflegen seit über 18 Jahren eine Datei mit Kaufinteressenten. Täglich kommen neue dazu. Weiter sind wir im ständigen Austausch mit unseren Netzwerkpartnern und haben unser Ohr am Markt.
Kann ich die Kaufinteressenten mit auswählen?
Selbstverständlich müssen Sie nicht mit Ihrem „direkten „Mitbewerber“ in Kontakt treten. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam auf Wunsch eine Auswahlliste der Unternehmen, die wir kennen und als Käufer empfehlen.
Was passiert nach dem Verkauf mit meinem Personal?
Ihr Personal genießt einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 613a den sogenannten Betriebsübergang. Ein Käufer Ihres Pflegedienstes übernimmt nach dem Willen des Gesetzes alle Arbeitsverträge.
Was ist mit meinen Verbindlichkeiten?
Bei dem Verkauf einer Einzelunternehmung verbleiben die Verbindlichkeiten beim Verkäufer. Diese sind auf Dritte nicht übertragbar.
Was ist mit Forderungen z.B. gegenüber Patienten?
Offene Forderungen gegenüber Patienten oder Krankenkassen bleiben bestehen. Auch nach dem Verkauf des Pflegedienstes stehen Ihnen diese Außenstände zu.
Was wird aus meinem Geschäftskonto?
Bei dem Verkauf einer Einzelunternehmung wird das Geschäftskonto in der Regel nicht auf den Käufer übertragen.
Kann ich meine Anteile an einer GbR verkaufen?
Prüfen Sie den mit Ihrem Geschäftspartner geschlossenen Gesellschaftervertrag. In vielen Fällen wurde in der Vergangenheit ein Vorkaufsrecht vereinbart. In jedem Fall könnte eine Wertermittlung Ihrer Anteile nützlich sein. Diese können wir Ihnen kostengünstig erstellen. Sprechen Sie mit uns.
Was ist mit meinen Autos?
Leasingverträge können nach Abstimmung mit der Leasinggesellschaft auf den Käufer des Pflegedienstes übertragen werden. Finanzierungsverträge sollten im Einzelfall überprüft werden. Fahrzeuge im Eigentum werden zum Zeitwert taxiert und im Gesamtpaket verhandelt.
Ich bin mir unsicher, ob ich jetzt oder in einigen Jahren verkaufen soll. Wie wird sich der Markt in der Zukunft entwickeln?
Wir können Ihnen heute einen realistischen Verkaufspreis nennen. Wie sich der Markt in 3-5 Jahren entwickeln wird ist ungewiss. Sicher ist, dass es immer mehr Zusammenschlüsse von Unternehmen geben wird. Daraus lässt sich schließen, dass das Interesse an kleineren Pflegediensten rückläufig sein wird. Gerne schätzen wir unter heutigen Gesichtspunkten Ihren Pflegedienst und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot über unsere Dienstleistung.
Was ist mit dem Mietvertrag für das Büro?
Es wird im Einzelfall entschieden, ob ein Käufer den Mietvertrag für das Büro weiterführt. Strategische Entscheidungen des Käufers sind hier maßgebend. Die Kündigungsfristen sind zu beachten. Möchte der Käufer das Büro weiterführen, ist vom Vermieter eine Einverständniserklärung erforderlich.
Was ist mit meinem Privatfahrzeug?
Ihr privat genutzter PKW, insofern sich dieser im Eigentum befindet, kann vom Verkauf ausgenommen werden.
Wo lagere ich Patientenakten nach einem Verkauf?
Grundsätzlich ist der Verkäufer bis zur Übergabe des Unternehmens für die Unterlagen verantwortlich. Um späteren Nachfragen (z.B. MDK) gerecht werden zu können, sollten die Akten sicher eingelagert werden. Aktuelle Unterlagen aus dem Tagesgeschäft werden an den Käufer übergeben.
Wann sollte ich das Personal über den Verkauf informieren?
Um Unruhen zu vermeiden, sollte das Personal erst zeitnah mit Abschluss des Kaufvertrages informiert werden. Die Vorgehensweise sollte mit dem Käufer abgesprochen und fixiert werden.
Kann ich nach dem Verkauf einen neuen Pflegedienst eröffnen?
Ein Käufer wird von Ihnen in der Regel ein Wettbewerbsverbot erwarten. Dieses ist meist auf einige Jahre und regional begrenzt. Ein Berufsverbot kann Ihnen nicht auferlegt werden. Sie können nach dem Verkauf des Pflegedienstes wieder im Angestelltenverhältnis tätig sein.
Wie ist mit Zahlungen der Krankenkassen nach einem Verkauf umzugehen?
Bei dem Verkauf einer Einzelunternehmung ist alles mit dem Stichtag der Übergabe geregelt. Beispiel: Sie verkaufen zum 31. Dezember. Demnach stehen Ihnen die Umsätze aus erbrachter Leistung bis zu diesem Tag zu. Es wird mit dem Käufer vereinbart, dass Sie in den ersten Wochen nach der Übergabe Zugang zu den Patientenunterlagen bekommen, um die Leistung bis zum Stichtag der Übergabe abzurechnen.
Mein Steuerberater unterstützt meine Verkaufspläne nicht. Was kann ich machen?
Aus unserem Netzwerk empfehlen wir Ihnen gerne kurzfristig einen kompetenten Steuerberater. Sprechen Sie mit uns.
Ich habe bereits einen Kaufinteressenten für meinen Pflegedienst und komme in den Verkaufsverhandlungen nicht weiter. Kann ich die Unterstützung von SCHAFFON in Anspruch nehmen?
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Ihren Verhandlungen. Sprechen Sie mit uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für unsere Dienstleistung.

Ich bin Existenzgründer / Kleinunternehmer, worauf muss ich achten?

Der Kauf bzw. die Übernahme eines ambulanten Pflegedienstes setzt ein hohes Eigenkapital voraus. Wir handeln im Auftrag unserer Mandanten die von Ihnen einen Kapitalnachweis über die Höhe des Kaufpreises erwarten.

Ein Kapitalnachweis ist z.B.:

  • Kontoauszug
  • verbindliche Kreditzusage
  • bestätigte Vermögensaufstellung (Hausbank)

Mündliche Zusagen wie z.B. „Geld ist vorhanden“, Finanzierung ist kein Problem“ etc. werden nicht akzeptiert. Ohne einen entsprechenden Nachweis können wir Ihnen keine Unterlagen der Unternehmen aushändigen oder Termine vereinbaren.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank und erläutern Sie genau Ihr geplantes Vorhaben. Ein Pflegedienst verfügt selten über Anlagevermögen. Immobilien werden in der Regel nicht übertragen. Der Kaufpreis soll also für die Übernahme von Klienten und Personal etc. gezahlt werden. Nicht selten müssen Sie die Sicherheiten für einen Kredit selbst aufbringen. Kontaktieren Sie z.B. auch einen Existenzgründerberater.

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