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Fragen und Antworten 

Die meisten Fragen und Antworten beziehen sich auf den Verkauf einer Einzelunternehmung in der Ambulanten Pflege.

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Frage 1: Was passiert nach dem Verkauf mit meinem Personal?
Antwort: Ihr Personal genießt einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 613a den sogenannten Betriebsübergang. Ein Käufer Ihrer Pflegeeinrichtung muss in der Regel alle Arbeitsverträge übernehmen.

Frage 2: Was ist mit meinen Verbindlichkeiten?
Antwort: Bei dem Verkauf einer Einzelunternehmung verbleiben die Verbindlichkeiten beim Verkäufer. Diese sind auf Dritte nicht übertragbar.

Frage 3: Kann ich meine Anteile an einer GbR verkaufen?
Antwort: Prüfen Sie den mit Ihrem Partner geschlossenen
Gesellschaftervertrag. Meist hat dieser ein Vorkaufsrecht. In jedem Fall benötigen Sie als Verhandlungsgrundlage eine Wertermittlung für Ihre Anteile. Diese können wir Ihnen kostengünstig erstellen. Sprechen Sie mit uns.

Frage 4: Kann ich Teile einer GmbH verkaufen?
Antwort: Meist handelt es sich dabei um einen so genannten Asset-Deal. Ein Käufer übernimmt demnach die Unternehmensstruktur mit Patienten und Mitarbeitern sowie Teile des Anlagevermögens. Der GmbH-Mantel verbleibt dann beim Verkäufer. Sprechen Sie mit uns und mit Ihrem Steuerberater.

Frage 5: Was ist mit meinem Fuhrpark?
Antwort: Leasingverträge können nach Abstimmung mit der Leasinggesellschaft auf den Käufer des Pflegedienstes übertragen werden. Finanzierungsverträge einer Einzelunternehmung sind nicht ohne erneute Bonitätsprüfung des Käufers übertragbar. Fahrzeuge, die sich im Eigentum befinden, werden zum Zeitwert taxiert und können an den Käufer des Pflegedienstes übertragen werden.

Frage 6: Was ist mit meinem Privatfahrzeug?
Antwort: Ihr privat genutzter PKW insofern sich dieser im Eigentum befindet, kann vom Verkauf ausgenommen werden.

Frage 7: Was ist mit dem Mietvertrag für das Büro?
Antwort: Es wird im Einzelfall entschieden, ob ein Käufer den Mietvertrag für das Büro weiterführt. Strategische Entscheidungen des Käufers sind hier massgebend. Die Kündigungsfristen sind zu beachten. Möchte der Käufer das Büro weiterführen, ist vom Vermieter eine Einverständniserklärung erforderlich.

Frage 8: Wo lagere ich Patientenakten nach einem Verkauf?
Antwort: Grundsätzlich ist der Verkäufer bis zur Übergabe des Unternehmens für die Unterlagen verantwortlich. Um späteren Nachfragen (z.B. MDK) gerecht werden zu können, sollten die Akten sicher eingelagert werden. Aktuelle Unterlagen aus dem Tagesgeschäft werden an den Käufer übergeben.

Frage 9: Wann sollte ich das Personal über den Verkauf informieren?
Antwort: Um Unruhen zu vermeiden, sollte das Personal erst zeitnah mit Abschluss des Kaufvertrages informiert werden. Die Vorgehensweise sollte mit dem Käufer abgesprochen und fixiert werden.

Frage 10: Kann ich nach dem Verkauf einen neuen Pflegedienst eröffnen?
Antwort: Ein Käufer wird von Ihnen in der Regel ein Wettbewerbsverbot erwarten. Dieses ist meist auf 2 Jahre und regional begrenzt. Ein Berufsverbot gibt es nicht. Sie können also wieder im Angestelltenverhältnis tätig sein.

Frage 11: Wie ist mit Zahlungen der Krankenkassen nach einem Verkauf umzugehen?
Antwort: Bei dem Verkauf einer Einzelunternehmung ist alles mit dem Stichtag der Übergabe geregelt. Beispiel: Sie verkaufen zum 31. Dezember. Demnach stehen Ihnen die Umsätze aus erbrachter Leistung bis zu diesem Tag zu. Es wird mit dem Käufer vereinbart, dass Sie in den ersten Wochen nach der Übergabe Zugang zu den Patientenunterlagen bekommen, um die Leistung bis zum Stichtag der Übergabe abzurechnen.

Frage 12: Mein Steuerberater unterstützt meine Verkaufspläne nicht.
Was kann ich machen?
Antwort: Aus unserem Netzwerk empfehlen wir Ihnen gerne kurzfristig einen kompetenten Steuerberater. Sprechen Sie mit uns.

Frage 13: Ich habe bereits einen Kaufinteressenten und komme in den Verkaufsverhandlungen nicht weiter. Kann ich die Unterstützung von SCHAFFON in Anspruch nehmen?
Antwort: Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Ihren Verhandlungen. Sprechen Sie mit uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für unsere Dienstleistung.

Frage 14: Ich bin mir unsicher, ob ich jetzt oder in einigen Jahren verkaufen soll. Gibt es die Möglichkeit einer realistischen Wertermittlung?
Antwort: Wir können unter Wahrung Ihrer Identität von Investoren der Branche ein realistisches vorläufiges Übernahmeangebot einholen. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung unsererseits und wird nach Aufwand abgerechnet. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Ihre Frage nicht dabei?
Sprechen Sie mit uns oder schreiben Sie uns ein eMail. Wir beantworten Ihre Fragen innerhalb kürzester Zeit. Nennen Sie uns in jedem Fall für Rückfragen Ihre Telefonnummer sowie Ihre komplette Anschrift. Anfragen ohne nachvollziehbaren Absender möchten wir nicht beantworten. 

                            

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